Der vom Kabinett beschlossene ressortübergreifende Aktionsplan zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ergänzt das UBSKM-Gesetz um konkretisierte Maßnahmen. Ziel ist es, bestehende Präventions- und Hilfsangebote zu stärken und besser bekannt zu machen. Zugleich sollen Schutzkonzepte in Einrichtungen ausgebaut und Fachkräfte sowie Ehrenamtliche für den Kinderschutz durch Qualifizierung gestärkt werden.
Die Servicestelle weist daraufhin, dass bestehende Präventions- und Schulungsangebote verstetigt und bedarfsgerecht ausgebaut werden sollten sowie eine angemessene und dauerhafte Finanzierung aller landesweit mit dem Thema befassten Fachstellen zu gewährleisten ist, um Beratungs- und Fortbildungsangebote verlässlich bereitzustellen. Weiterlesen

