Schlagwort-Archive: Jugendschutz

Fortbildung zu Aufsichtspflicht und Jugendschutz am 20. Mai in Stendal

Am 20.05.2025 veranstaltet die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz im Jugendamt Stendal eine Fortbildungsveranstaltung zur Aufsichtspflicht und zu den gesetzlichen Grundlagen des Jugendschutzes. Diese findet von 09.00 bis 16.00 Uhr statt.

Trotz großer pädagogischer Anforderungen bei der Betreuung Minderjähriger, trifft der Ausspruch: „Als Betreuer*in Minderjähriger steht man sowieso schon mit einem Bein im Knast.“ nur selten zu. Voraussetzung: ich weiß über Tatbestand und Rechtsfolgen einer Aufsichtspflichtverletzung Bescheid. Was wird von mir verlangt? Wie habe ich in bestimmten Situationen zu reagieren? Welches Verhalten darf ich nicht tolerieren?

Die Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes unterliegen einem stetigen Wandel. Orientiert an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen, am aktuellen Gefährdungspotenzial und den gesellschaftlichen Herausforderungen, müssen die Akteur*innen die Problemfelder erkennen und effektive und nachhaltige Antworten entwickeln. Während die rechtlichen Regelungen dem Kinder- und Jugendschutz einen aktuell wirksamen gesetzlichen Rahmen geben, sollten die konkreten Handlungsstrategien der Protagonist*innen auf diesem Gebiet immer zeitgemäß und gesellschaftsorientiert sein.

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Fachtag „Kinder- und Jugendschutz digitaler denken“ am 11. September

Sie Servicestelle Kinder- und Jugendschutz veranstaltet am 11.09.2025 in Magdeburg mit der Koordinationsstelle Kinderschutz des Jugendamtes Magdeburg einen Fachtag zum Thema „Kinder- und Jugendschutz digitaler denken“.

In der heutigen Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist die digitale Mediennutzung ein selbstverständlicher Teil des Lebensalltags. Sie bietet viele Möglichkeiten der sozialen Kommunikation, Information und Vernetzung. Die digitale Welt birgt aber auch Gefahren für ein gesundes Aufwachsen von Kindern. Diese wirken sich auf die berufliche Praxis all derer aus, die mit der Zielgruppe arbeiten. Fachkräfte müssen über die besonderen Risiken Bescheid wissen, um über entsprechende Gefahren aufklären und in Fällen digitaler Gewalt helfen zu können.

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