Am 07.05.2025 veranstaltet die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz für das Landesjugendamt eine Fortbildungsveranstaltung zu Gewaltschutzkonzepten in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.
Alle haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, sind nach dem Kinderschutzgesetz in der Pflicht, Kinder und Jugendliche vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche unter ihrer Betreuung keine (sexualisierte) Gewalt erfahren und ihnen hilfreich zur Seite stehen, falls sie schon Gewalterfahrungen mitbringen. Weiterlesen →