Archiv des Autors: Katja Bach

AUSGEBUCHT Fortbildung „Radikalisierungstendenzen in Jugendgruppen erkennen“ am 04. September 2025

Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz veranstaltet in Kooperation mit dem Fachzentrum Radikalisierungsprävention (FRAP) am Donnerstag, 04. September 2025 von 9.00 bis 15.30 Uhr in Magdeburg die Fortbildung „Radikalisierungstendenzen in Jugendgruppen erkennen“.

Eine Demokratie braucht gerade auch die junge Generation, um demokratische Werte zu leben und zu verteidigen. Zunehmend wird aber beobachtet, dass Träger und Fachkräfte der Jugendarbeit vor Ort häufiger mit demokratie- und menschenfeindlichen Äußerungen von einzelnen Jugendlichen aus dem rechtsextremen Umfeld konfrontiert werden. Wie kommen Jugendliche zu den Äußerungen, wie verfestigt sind diese und wie gehen wir als Fachkräfte mit rechten Parolen und Symbolen oder Verschwörungserzählungen um?

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Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft

Seit 1. Juli sind Schutzkonzepte in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich. Was bisher nur für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen galt oder über Vereinbarungen mit dem zuständigen Jugendamt geregelt wurde, gilt jetzt für alle Einrichtungen, Organisationen und Strukturen, die Kinder und Jugendliche nutzen (§ 1 UBSKMG). So müssen sich Fachkräfte in Jugendclubs, in Familienfreizeiten sowie in Erziehungsberatungsstellen gemeinsam überlegen, welche Risiken oder Gefährdungsfaktoren es für Kinder und Jugendliche gibt, wie sie diese erkennen können, welche Vorgehensweisen bei der Vermutung oder Feststellung von Kindeswohlgefährdung zu beachten sind und wo sie sich Rat suchen können.

Die Servicestelle unterstützt beim Einstieg in die Schutzkonzepterstellung mit Fortbildungen.

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Schutz vor Missbrauch von Kinderfotos und -videos im Internet

Pünktlich zur Sommerzeit, wenn die vielfältigen Angebote der Jugendarbeit und die Ferienfreizeiten starten, werden viele Fotos und Videos aufgenommen, um die Eindrücke der schönsten Zeit des Jahres als Erinnerung festzuhalten und über Social Media mit den Liebsten oder auch der ganzen Welt zu teilen.

In den Bildungsveranstaltungen der Servicestelle werden die Kinder und Jugendlichen regelmäßig über die Gefahren informiert, die mit der Veröffentlichung von eigenen Fotos und Videos im Internet einher gehen können. Auch in den Elternabenden werden die Erziehungsberechtigten darauf hingewiesen, sorgsam mit privaten Schnappschüssen umzugehen.

Denn öffentliche Kinderbilder, egal ob freizügig oder in Alltagsituationen, werden von Pädokriminellen missbraucht und in einschlägige Foren geladen, getauscht und mit sexualisierten Kommentaren versehen. Durch KI-Tools können auch Alltagsaufnahmen einfach verändert und sexualisiert werden.

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Diskurs zu gesetzlichen Altersgrenzen für Social Media

Welche Absicht versteckt sich hinter der Diskussion um ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige? Ist es der Wunsch nach mehr Schutz für Kinder und Jugendliche vor medialen Gefährdungspotentialen oder vielleicht die Überforderung der Erwachsenen im Umgang mit den medialen Realitäten in jugendlichen Lebenswelten?

Schützt eine Altersregulierung vor Gefahren wie sexualisierter Gewalt, Hass, Hetze und Desinformation? Oder sprechen Altersgrenzen Heranwachsenden das Recht auf Online-Medien als Erfahrungs- und Orientierungsräume ab? Müssten diese Räume nicht eher so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche dort konsequent geschützt werden? Wie kann man die Anbieter dazu stärker in die Pflicht nehmen?

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Austausch- und Vernetzungsforum zu aktuellen jugendschutzrelevanten Themen aus der Kinder- und Jugendhilfe am 18. Juni

Worum geht es?

In unseren Veranstaltungen haben wir die Erfahrungen gemacht, dass ein Austausch der Teilnehmenden untereinander zu speziellen Themen gewünscht ist. Aus diesem Grund wollen wir unser kostenloses Austausch- und Vernetzungsforum regelmäßig einmal im Monat fortsetzen.

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Wie schütze ich meine Daten vor „Meta AI“?

Heute – 26.05.2025 – endet die Widerspruchsfrist, um META die Nutzung persönlicher Daten auf Instagram und Facebook zum Training der Künstlichen Intelligenz (KI) zu untersagen. Natürlich kann dem auch zukünftig noch widersprochen werden, dann jedoch nicht mehr rückwirkend. Mitunter kann es dann sein, dass öffentlich einsehbare Inhalte, wie Posts, Kommentare, Fotos, Videos oder Storys bereits zum Anlernen der KI verwendet wurden.

So kann der Nutzung widersprochen werden:

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Fortbildung zu Aufsichtspflicht und Jugendschutz am 20. Mai in Stendal

Am 20.05.2025 veranstaltet die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz im Jugendamt Stendal eine Fortbildungsveranstaltung zur Aufsichtspflicht und zu den gesetzlichen Grundlagen des Jugendschutzes. Diese findet von 09.00 bis 16.00 Uhr statt.

Trotz großer pädagogischer Anforderungen bei der Betreuung Minderjähriger, trifft der Ausspruch: „Als Betreuer*in Minderjähriger steht man sowieso schon mit einem Bein im Knast.“ nur selten zu. Voraussetzung: ich weiß über Tatbestand und Rechtsfolgen einer Aufsichtspflichtverletzung Bescheid. Was wird von mir verlangt? Wie habe ich in bestimmten Situationen zu reagieren? Welches Verhalten darf ich nicht tolerieren?

Die Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes unterliegen einem stetigen Wandel. Orientiert an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen, am aktuellen Gefährdungspotenzial und den gesellschaftlichen Herausforderungen, müssen die Akteur*innen die Problemfelder erkennen und effektive und nachhaltige Antworten entwickeln. Während die rechtlichen Regelungen dem Kinder- und Jugendschutz einen aktuell wirksamen gesetzlichen Rahmen geben, sollten die konkreten Handlungsstrategien der Protagonist*innen auf diesem Gebiet immer zeitgemäß und gesellschaftsorientiert sein.

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Fachtag „Kinder- und Jugendschutz digitaler denken“ am 11. September

Sie Servicestelle Kinder- und Jugendschutz veranstaltet am 11.09.2025 in Magdeburg mit der Koordinationsstelle Kinderschutz des Jugendamtes Magdeburg einen Fachtag zum Thema „Kinder- und Jugendschutz digitaler denken“.

In der heutigen Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist die digitale Mediennutzung ein selbstverständlicher Teil des Lebensalltags. Sie bietet viele Möglichkeiten der sozialen Kommunikation, Information und Vernetzung. Die digitale Welt birgt aber auch Gefahren für ein gesundes Aufwachsen von Kindern. Diese wirken sich auf die berufliche Praxis all derer aus, die mit der Zielgruppe arbeiten. Fachkräfte müssen über die besonderen Risiken Bescheid wissen, um über entsprechende Gefahren aufklären und in Fällen digitaler Gewalt helfen zu können.

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Fortbildung zu Gewaltschutzkonzepten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe am 7. Mai

Am 07.05.2025 veranstaltet die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz für das Landesjugendamt eine Fortbildungsveranstaltung zu Gewaltschutzkonzepten in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.

Alle haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, sind nach dem Kinderschutzgesetz in der Pflicht, Kinder und Jugendliche vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche unter ihrer Betreuung keine (sexualisierte) Gewalt erfahren und ihnen hilfreich zur Seite stehen, falls sie schon Gewalterfahrungen mitbringen. Weiterlesen

Spielesichter*innen gesucht

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) mit Dienstsitz in Bonn sucht für die bei ihr angesiedelte Prüfstelle für jugendgefährdende Medien Spielesichterinnen und Spielesichter (m/w/d) auf Werkvertragsbasis.

Die BzKJ setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes. Die bei der BzKJ angesiedelte Prüfstelle für jugendgefährdende Medien prüft Medien, wie etwa digitale Spiele, dahingehend, ob von diesen eine jugendgefährdende Wirkung ausgeht.

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