Am 14. Oktober hat die Bundesregierung die von Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien vorgelegten Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Damit beginnt nach Abschluss der Arbeit der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ die konkrete Umsetzung erster Maßnahmen. Die 56 Handlungsempfehlungen der Kommission bilden dafür eine zentrale Grundlage.
Die Bundesregierung verfolgt einen Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Kinder und Jugendliche sollen vor Gefahren geschützt, zugleich zu einem kompetenten und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Angeboten befähigt werden und an der digitalen Welt teilhaben können. Mit den Eckpunkten legt die Bundesregierung dar, welche ersten Maßnahmen sie auf dieser Grundlage umsetzen will.
Unter 13-Jährige sollen grundsätzlich keinen Zugang zu sozialen Netzwerken haben, für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Nutzungsbeschränkungen vorgesehen. Solange auf europäischer Ebene kein Mindestalter für die Nutzung sozialer Netzwerke festgelegt ist, will die Bundesregierung eine nationale Übergangsregelung schaffen. Mit der EUDI-Wallet „d-you“ soll eine zuverlässige Möglichkeit zur Altersverifikation gegenüber digitalen Diensten geschaffen werden.
Die präventive Förderung von Medienkompetenz soll im Achten Buch Sozialgesetzbuch unter anderem im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§14 SGB VIII), in der Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit sowie der Familienbildung verankert werden.
Anbieter sollen stärker in die Pflicht genommen werden, das Prinzip „Safety by Design“ soll von den Plattformen konsequent umgesetzt werden.
Die Eckpunkte bilden damit den ersten Schritt hin zu einer umfassenden Neuordnung des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt. Die Bundesregierung wird weitere Handlungsempfehlungen der Expertenkommission prüfen und schrittweise in zusätzliche Maßnahmen überführen.
