Seit dem 03.04.2026 dürfen Online-Plattformen keine interpersonelle Kommunikation mehr aktiv nach kinderpornografischen Inhalten durchsuchen. Die Übergangsregelung für die sogenannte freiwillige „Chatkontrolle“ ist ausgelaufen, über eine dauerhafte Lösung wird in der Europäischen Union noch verhandelt. (Quelle: zdf heute)
Die Übergangsregelung hatte es Unternehmen wie WhatsApp, Instagram, Microsoft und Google zeitlich befristet erlaubt, privat gesendete Bilder und Videos auf Darstellungen von Kindesmissbrauch zu kontrollieren. Erkannte strafrelevante Inhalte wurden von den Unternehmen an das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) gesendet, welches die Hinweise dann an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelte. Allein im Jahr 2024 wurden dem BKA vom NCMEC über 200.000 Hinweise der Diensteanbieter zur Verfügung gestellt. Über die Hälfte der Fälle war auch strafrechtlich relevant. (Quelle: BKA)
Da die Internetprovider die Nutzerdaten in der Europäischen Union (EU) jetzt nicht mehr aktiv nach kinderpornografischem Bild- und Videomaterial durchsuchen dürfen, wird das zu einem drastischen Rückgang von Hinweisen an die Strafverfolgungsbehörden führen. Ohne diese Hinweise können die Kriminalämter nicht mehr ermitteln. Dadurch bleiben noch mehr Taten unentdeckt und eventuell noch in sexueller Gewalt befindlichen Kindern kann nicht geholfen werden.
Wer mit Missbrauchsabbildungen konfrontiert wird, sollte diese unverzüglich bei der Polizei melden und zur Beweissicherung rechtssichere Screenshots erstellen.
Wie mit Missbrauchsabbildungen in Chatgruppen umgegangen werden kann, wird in unserer Handreichung erläutert.
Von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffene können sich online beraten lassen oder eine Beratungsstelle aufsuchen.
Informationen rund um das Thema „Sexualisierte Gewalt in digitalen Medien“ erhalten Familien in unseren Informationsveranstaltungen.
