Am 07.05.2025 veranstaltet die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz für das Landesjugendamt eine Fortbildungsveranstaltung zu Gewaltschutzkonzepten in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.
Alle haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, sind nach dem Kinderschutzgesetz in der Pflicht, Kinder und Jugendliche vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche unter ihrer Betreuung keine (sexualisierte) Gewalt erfahren und ihnen hilfreich zur Seite stehen, falls sie schon Gewalterfahrungen mitbringen.
Ziel der Fortbildung ist es, die Teilnehmenden für die Prävention von (sexualisierter) Gewalt zu sensibilisieren und zu informieren. Sie sollen Kenntnisse über Präventionsmaßnahmen erlangen, Ansatzpunkte für die Umsetzung von Schutzkonzepten in eigenen Strukturen identifizieren und motiviert werden, diese aktiv umzusetzen.
Inhaltliche Schwerpunkte
- gesetzliche Grundlagen
- Verfahren nach §8a SGB VIII → Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
- Gefährdungsanalyse der eigenen Einrichtung → Voraussetzung zur Erstellung eines individuellen Schutzkonzepts
- Präventionsmaßnahmen → Inhalte eines umfassenden Schutzkonzepts
- Interventionsmaßnahmen und Netzwerkpartner*innen → Interventionsschritte, die alle Beteiligten mit Unterstützung von Beratungsstellen sachlich und fachlich angemessen durch die Situation eines Verdachtsfalles leiten
Die Anmeldung erfolgt hier über das Landesjugendamt.