Parlamentarisches Frühstück mit Bundestagsabgeordneten

Handybett und Weinflasche

Handybett als Hinweis auf Social Media Nutzung und Weinflasche für begleitetes Trinken

Am 28. Januar, fand unter der Schirmherrschaft von Ralph Edelhäußer (MdB, CDU/CSU) ein Parlamentarisches Frühstück der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) statt, an dem Jugendschutzreferentin Dr. Katja Bach als Vorstandsmitglied aktiv beteiligt war. Zahlreiche Abgeordnete verschiedener Bundestagsfraktionen nahmen an der Veranstaltung teil.

In Vorbereitung auf die zu diskutierenden Themen unterstützten die Praktikantinnen und Freiwilligendienstleistenden der Servicestelle die Gestaltung der Tische im Restaurant des Bundestags im Jakob-Kaiser-Haus mit gesprächsanregenden Dekorationen (s. Bild).

Ein zentrales Thema war die Abschaffung des sogenannten »begleiteten Trinkens« gemäß § 9 Abs. 2 des Jugendgesetzes (JuSchG). Die Mehrheit der Teilnehmenden unterstützte die Forderung der BAJ, diese gesetzliche Regelung zu streichen. Aus Sicht der BAJ widerspricht die Regelung den Zielen des Jugend- und Gesundheitsschutzes und ist nicht mehr zeitgemäß. Zudem wurde die nachdrückliche Vorbildfunktion der Eltern thematisiert, wobei die gesellschaftliche Akzeptanz von frühem Alkoholkonsum als problematisch angesehen wurde.

Ein weiteres wichtiges Thema war die Positionierung der BAJ zur Frage der Nutzung von Social Media ab 16 Jahren. Die BAJ unterstrich die Bedeutung von Prävention durch die Förderung von Medienkompetenz und forderte gleichzeitig eine Erweiterung der Unterstützungsangebote für Eltern. Außerdem wurde die Verantwortung der Plattformen hervorgehoben, angemessene Sicherheitsfunktionen für Kinder und Jugendliche bereitzustellen, transparente Algorithmen zu nutzen sowie datensparsame und sichere Altersverifikationssysteme zu implementieren. Die konsequente Durchsetzung bestehender Regelungen wurde ebenfalls als notwendig erachtet.

Die BAJ auf Bundesebene als auch die Servicestelle auf Landesebene werden sich auch weiterhin aktiv in die laufenden Diskussionsprozesse einbringen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowohl im öffentlichen, als auch im digitalen Raum zu gewährleisten.

Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), Berlin, 28. Januar 2026